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OLG Schleswig, 11.04.2013 - 11 U 80/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts über die Risiken des Rechtsmittelverfahrens im Unterhaltsprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Umfang der Beratungspflicht des Rechtsanwalts im Unterhaltsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 16.05.2012 - 4 O 140/09
- OLG Schleswig, 11.04.2013 - 11 U 80/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2013 - 11 U 80/12
Dem Beklagten sei auch offensichtlich das Urteil des BGH (FamRZ 2007, 1532 ) nicht bekannt gewesen, welches im September 2007 veröffentlicht worden sei.Der Beklagte hat bei Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung und der anschließenden Beratung der Klägerin die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.07.2007 (FamRZ 2007, 1532 f.) außer Betracht gelassen.
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05
Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess; …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2013 - 11 U 80/12
In welchem Umfang ein Rechtsanwalt den Mandanten nach einem Instanzenverlust über die Aussichten eines Rechtsmittels zu belehren hat, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch nicht umfassend geklärt (BGH vom 24.05.2007 - IX ZR 142/05). - BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2013 - 11 U 80/12
Erwecken die Ausführungen des Berufungsanwalts bei dem Auftraggeber den Eindruck, der Anwalt habe das Urteil einer umfassenden Prüfung unterzogen und er sei sich als Ergebnis dieser Prüfung sicher, die Entscheidung des Ausgangsgerichts könne nicht mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden, führt dies zu einer Pflichtverletzung, wenn der Anwalt die Erfolgsaussichten nicht sorgfältig geprüft hat (BGH vom 27.03.2003 - IX ZR 399/99).
- OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18
Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Die grundsätzliche Karenzzeit von vier bis sechs Wochen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2001 - 23 U 20/01 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. April 2013 - 11 U 80/12 -, juris Rn. 28) kann unter Umständen auch kürzer zu bemessen sein, soweit beispielsweise das Mandat eine höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärte Rechtsfrage betrifft (…vgl. Heinemann, in: Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftung, 5. Auflage 2021, § 11 Rn. 23 ff.).